Geschwindigkeitsregimes zur Prävention von Verkehrsunfällen von Seniorinnen und Senioren
Einleitung
Das Geschwindigkeitsregime ist ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsstrategie auf Schweizer Strassen. Die gesetzlichen Vorgaben basieren auf dem Strassenverkehrsgesetz (SVG), der Verkehrsregelnverordnung (VRV) sowie der Signalisationsverordnung (SSV) und regeln die maximal zulässigen Geschwindigkeiten je nach Ortslage, Strassentyp und Verkehrssituation. Ziel dieser Bestimmungen ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu optimieren und auch ökologische sowie städteplanerische Aspekte zu berücksichtigen.
Aktuelle Situation
Die in der Schweiz geltenden Geschwindigkeitsbestimmungen sind nach Art. 32 SVG [1], Art. 4/4a VRV [2] sowie Art. 2a und 108 SSV [3] geregelt. Innerorts gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, ausserorts 80 km/h, auf Autostrassen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder Verbesserung der Lebensqualität können die zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden tiefere Höchstgeschwindigkeiten festlegen.
Spezifische Geschwindigkeitsregelungen zum Schutz älterer Menschen bestehen in der schweizerischen Gesetzgebung nicht. Ihr Schutz wird jedoch indirekt durch die Möglichkeit solcher lokalen Temporeduktionen berücksichtigt, insbesondere in Bereichen mit erhöhter Aufenthalts- und Querungsfrequenz älterer Personen – etwa an Kreuzungen, Fussgängerstreifen, im Umfeld von Alters- und Pflegeeinrichtungen oder auf stark befahrenen Innerortsstrassen.
Präventionsnutzen
Bei niedrigerer Geschwindigkeit haben die Fahrzeuglenkenden mehr Zeit für die Informationsverarbeitung und Handlungsentscheidung. Zudem bieten Temporeduktionen aufgrund eines kürzeren Anhaltewegs mehr Reserven bei Gefahren. Eine Reduktion der Maximalgeschwindigkeit von beispielsweise 50 auf 30 km/h minimiert die Informationsdichte um 40 %, reduziert den Anhalteweg um 46 % und senkt das Sterberisiko um 84 % [5–7]. Empirische Studien bestätigen diesen Effekt für verschiedene Verkehrsteilnehmergruppen und Ortslagen [8,9].
In der Schweiz belegen Untersuchungen, dass durch eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Innerortsstrassen von 50 auf 30 km/h die Zahl der schweren Unfälle um mindestens ein Drittel sinkt [10]. Eine Metastudie in 40 europäischen Städten zeigte einen signifikanten Einfluss von Tempo 30 auf das Unfallgeschehen, vorwiegend durch eine Reduktion der Verkehrstoten (Spanne von –23 % bis –63 %) und einen Rückgang der Verletzungen (–20 % bis –72 %) [11].
Ältere Menschen gelten im Strassenverkehr als besonders gefährdet. Mit zunehmendem Alter nehmen Wahrnehmungs-, Reaktions- und Entscheidungsfähigkeit ab und die körperliche Verletzlichkeit steigt. Dies betrifft sie sowohl als Fahrzeuglenkende – etwa an komplexen Kreuzungen oder beim Linksabbiegen – als auch als Fussgängerinnen und Fussgänger beim Queren sowie als E-Bike-Fahrende im Mischverkehr [12–14]. Zwar existieren bislang keine spezifischen Untersuchungen zum Einfluss von Geschwindigkeitsreduktionen auf ältere Verkehrsteilnehmende; die bekannten Zusammenhänge zwischen Tempo und Unfallgeschehen lassen jedoch eine vergleichbare Schutzwirkung auch für diese Bevölkerungsgruppe erwarten.
Optimierungspotential
Eine konsequente Temporeduktion, besonders auf Innerortsstrassen, stellt eine der grössten Hebelwirkungen für die Verkehrssicherheit von Seniorinnen und Senioren dar. Optimierungspotenzial besteht in einer konsequenten und möglichst flächendeckenden Umsetzung des bewährten Modells 30/50 [10].
Dabei handelt es sich um eine situationsangepasste, sicherheitsfördernde Reduktion des Geschwindigkeitsregimes innerorts überall dort, wo geschwindigkeitsbedingte Risiken auftreten. Bei einer optimalen Umsetzung des Präventionsansatzes ist es sinnvoll, die Netzhierarchie zu berücksichtigen und zwischen verkehrsorientierten und nicht verkehrsorientierten Strassen innerorts zu unterscheiden (vgl. VSS 40 303 Strassenprojektierung – Entwurf von Hauptverkehrsstrassen innerorts [17]).
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die nicht verkehrsorientierten Strassen, etwa in Quartieren, gemeindeweit als Tempo-30-Zone zu signalisieren. Allerdings passieren die meisten schweren Unfälle auf den verkehrsorientierten Strassen, also auf Hauptstrassen oder vortrittsberechtigten Nebenstrassen mit Tempo 50. Daher ist das Sicherheitspotenzial bei einer Einführung von Tempo 30 auf diesen Strassen deutlich höher – stets unter der Prämisse der Erforderlichkeit für die Verkehrssicherheit, z. B. bei einem hohen Anteil des Langsamverkehrs.
Gerade für ältere E-Bike-Fahrende spielt dabei die Verringerung der Differenzgeschwindigkeiten zwischen Motorfahrzeugen und Zweirädern eine zentrale Rolle. Tiefere Tempovorgaben im Mischverkehr mindern die Risiken beim Überholen, erleichtern das Einschätzen von Annäherungsgeschwindigkeiten und tragen zu einer insgesamt sichereren Interaktion zwischen den Verkehrsteilnehmenden bei [12].
Bei der Umsetzung ist es wichtig, die Netzhierarchie beizubehalten, indem diese verkehrsorientierten Strassen auch mit Tempo 30 vortrittsberechtigt bleiben. So wird der reibungslose Verkehrsfluss gewährleistet und Ausweichverkehr verhindert.
Fazit
Die Geschwindigkeitsregulierung ist ein zentrales Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit in der Schweiz. Empirische Befunde zeigen, dass niedrigere Höchstgeschwindigkeiten die Zahl und Schwere der Unfälle deutlich verringern. Besonders auf Innerortsstrassen mit einem hohen Anteil ungeschützter Verkehrsteilnehmender leisten gezielte Temporeduktionen einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von Unfällen – auch und besonders von jenen mit Beteiligung von Seniorinnen und Senioren.
Tiefere Geschwindigkeiten verringern die Differenzgeschwindigkeiten für Velo- und E-Bike-Fahrende im Mischverkehr, erleichtern das Einschätzen von Verkehrssituationen und senken so das Risiko schwerer Verletzungen. Erfahrungen aus der Praxis verdeutlichen, dass lokal angepasste Geschwindigkeitsregimes – etwa Tempo-30-Zonen – das Sicherheitsniveau nachhaltig erhöhen. Die Umsetzung solcher Massnahmen erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung zwischen Sicherheitsgewinn, Verkehrsfluss, rechtlichen Rahmenbedingungen und gesellschaftlicher Akzeptanz.
Sources
[1] Schweizerische Eidgenossenschaft. Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958: SR 741.01.
[2] Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11).
[3] Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21).
[4] Uhr A, Allenbach R, Ewert U et al. Sicherheit von Kindern im Strassenverkehr. Bern: BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung; 2017. Sicherheitsdossier Nr. 16. DOI:10.13100/bfu.2.280.01.
[5] Berbatovci H. Menschliche Fehler im Strassenverkehr aus psychologischer Sicht. Bern: Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU; 2019. Faktenblatt Nr. 22. DOI:10.13100/BFU.
[6] Hussain Q, Feng H, Grzebieta R et al. The relationship between impact speed and the probability of pedestrian fatality during a vehicle-pedestrian crash: A systematic review and meta-analysis. Accid Anal Prev. 2019; 129: 241–249. DOI:10.1016/j.aap.2019.05.033.
[7] Ewert U, Scaramuzza G, Niemann S, Walter E. Der Faktor Geschwindigkeit im motorisierten Strassenverkehr. Bern: BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung; 2010. Sicherheitsdossier Nr. 06.
[8] Nilsson G. Traffic safety dimensions and the power model to describe the effect of speed on safety. Lund: Lund Institute of Technology LTH; 2004.
[9] Cameron MH, Elvik R. Nilsson's power model connecting speed and road trauma: Applicability by road type and alternative models for urban roads. Accid Anal Prev. 2010; 42(6): 1908–1915. DOI:10.1016/j.aap.2010.05.012.
[10] BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung. Mit Tempo 30 die Verkehrssicherheit erhöhen: Fakten und Argumente. Bern: BFU; 2020.
[11] Yannis G, Michelaraki E. Review of city-wide 30 km/h speed limit benefits in Europe. Sustainability. 2024; 16(11): 4382. DOI:10.3390/su16114382.
[12] Huwiler K, Uhr A. Kurzanalyse: Sicherheit älterer Velo- und E-Bike-Fahrender. Bern: BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung; 2023. DOI:10.13100/bfu.2.504.01.2023.
[13] Ewert U. Senioren als Fussgänger. Bern: BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung; 2012. bfu-Faktenblatt Nr. 08.
[14] Ewert U. Senioren als Personenwagen-Lenkende. Bern: BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung; 2012. bfu-Faktenblatt Nr. 09.
[15] Grundy C, Steinbach R, Edwards P et al. 20 mph zones and road safety in London: A report to the London Road Safety Unit. London: London School of Hygiene and Tropical Medicine; 2008.
[16] Tester JM, Rutherford GW, Wald Z, Rutherford MW. A matched case-control study evaluating the effectiveness of speed humps in reducing child pedestrian injuries. Am J Public Health. 2004; 94(4): 646-650. DOI:10.2105/ajph.94.4.646.
[17] Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS. Strassenprojektierung – Entwurf von Hauptverkehrsstrassen innerorts. Zürich: VSS; 2019. VSS 40 303.