Fahrzeugtechnische Massnahmen zur Prävention von E-Bike-Unfällen
Einleitung
E-Bike-Fahrende gehören im Strassenverkehr zu den am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmenden. Sowohl bei den E-Bikes als auch bei den motorisierten Kollisionsgegnern können fahrzeugtechnische Massnahmen helfen, Unfälle zu verhindern.
Fahrzeugtechnische Eigenschaften von E-Bikes
E-Bikes verfügen über eine Vielzahl an sicherheitsrelevanten Ausstattungen, die sowohl dem Schutz der Fahrerin oder des Fahrers als auch der Kontrolle des Fahrzeugs dienen:
- Besonders wichtig sind leistungsstarke Bremsen, meist hydraulische Scheibenbremsen, die auch bei Nässe zuverlässig funktionieren.
- Helle LED-Leuchten, Reflektoren sowie bei hochwertigen Modellen ein integriertes Bremslicht erhöhen die Sichtbarkeit im Strassenverkehr deutlich.
- Breite, pannensichere Reifen und optional eine Federung an Gabel oder Sattelstütze sorgen für besseren Halt, Komfort und mehr Sicherheit.
- Elektronische Systeme wie eine sanfte Motorunterstützung, Anfahrhilfen und auch ABS verhindern gefährliche Fahrsituationen.
- Nicht zuletzt tragen gut platzierte Bedienelemente und ein übersichtliches Display zur sicheren Fahrzeugführung bei.
Fahrzeugtechnische Eigenschaften bei den Kollisionsgegnern
Die Motorfahrzeuge der Kollisionsgegner besitzen aktive und passive Fahrzeugtechnik. Bei den aktiven Systemen handelt es sich in erster Linie um sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme wie den Notbremsassistenten, die eingreifen, um eine Kollision zu verhindern. Passive Sicherheitsausstattungen wie die Gestaltung der Fahrzeugfront reduzieren die Verletzungsschwere bei einem Unfall.
Für die Kollisionsgegner von E-Bike-Fahrenden gibt es mehrere wichtige aktive fahrzeugtechnische Sicherheitssysteme. Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/2144 [1] sind sie inzwischen auch in der Schweiz obligatorisch. Notbremsassistenten erkennen drohende Kollisionen und leiten bei Bedarf automatisch eine Vollbremsung ein. Hochentwickelte Systeme reagieren sogar auf querende E-Bike-Fahrende in komplexen Situationen wie bei Kreuzungen oder beim Abbiegen. Abbiegeassistenten warnen vor E-Bike-Fahrenden im toten Winkel – sie sind besonders für Lkws und Busse relevant und in der Schweiz für diese Fahrzeugtypen bereits vorgeschrieben. Eine vollständige Liste mit obligatorischen FAS findet sich hier: Fahrerassistenzsysteme zur Prävention von Verkehrsunfällen | Sinus plus
Wichtige passive Sicherheitssysteme der Fahrzeuge der Kollisionsgegner:
- Eine niedrige und geneigte Frontpartie verringert die Wucht des Aufpralls und leitet die Energie so ab, dass das Risiko schwerer Kopf- und Brustverletzungen sinkt. Eine abgerundete Formgebung ohne harte Kanten verteilt die Kräfte zusätzlich.
- Nachgiebige Stossstangen, die sich kontrolliert verformen, bieten weniger starre Widerstände beim Aufprall. Aktive Motorhauben, die sich bei einer Kollision leicht anheben, vergrössern den Deformationsraum zwischen Haube und Motorblock und reduzieren so die Verletzungsgefahr, wenn jemand darauf aufprallt. Ebenso tragen Aussenairbags, die sich bei einem Unfall entfalten, zur Abfederung des Aufpralls bei.
- Weitere Schutzmassnahmen wie flexibel gelagerte oder verformbare Frontscheiben und verdeckte Scheibenwischer minimieren zusätzlich die Gefahr schwerer Kopfverletzungen.
Aktuelle Situation
In der Schweiz werden E-Bikes in zwei Kategorien eingeteilt: langsame E-Bikes (bis 25 km/h) und schnelle E-Bikes (bis 45 km/h).
Langsame E-Bikes gelten als Leicht-Motorfahrräder. Ab 14 Jahren darf man sie mit einem M-Führerausweis fahren, ab 16 Jahren ohne. Eine Helmpflicht besteht nicht, ein Helm wird aber empfohlen. Langsame E-Bikes benötigen keine spezielle Versicherung oder ein Kontrollschild, müssen jedoch über funktionierende Beleuchtung, Reflektoren, Bremsen und eine Glocke verfügen.
Schnelle E-Bikes gelten als Motorfahrräder. Es gilt Helmpflicht, eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, ebenso ein gelbes Kontrollschild mit Vignette. Seit April 2024 ist ein Tachometer Pflicht – ältere Modelle müssen bis April 2027 nachgerüstet werden. Zusätzlich ist ein Rückspiegel vorgeschrieben. Auf Velowegen dürfen schnelle E-Bikes fahren, auf Wegen mit Mofaverbot nur mit ausgeschaltetem Motor. Für alle E-Bikes ist seit April 2022 Tagfahrlicht obligatorisch.
E-Bikes sind heute smarter, stabiler und besser gewappnet für den anspruchsvollen Strassenverkehr als noch vor wenigen Jahren. Zudem geht die aktuelle Entwicklung klar in Richtung vernetzter, intelligenter und automatisierter Sicherheitssysteme, die nicht nur schützen, sondern auch das Fahrverhalten verbessern.
Damit ein Fahrzeug in der EU zugelassen werden kann, muss es die Sicherheitsanforderungen der EU-Verordnung 2019/2144 erfüllen – darunter fallen auch Vorgaben zur passiven Sicherheit. Die dort genannten Regeln schreiben jedoch nicht vor, dass genau die oben aufgeführten passiven Schutzsysteme zwingend eingebaut sein müssen. Eine wichtige Rolle spielen deshalb die Protokolle des Euro NCAP: Das unabhängige Testprogramm führt realitätsnahe Crashtests und Sicherheitsbewertungen durch, die bei Herstellern grossen Einfluss auf Fahrzeugentwicklung und Marketing haben. Um in den Rankings gut abzuschneiden, orientieren sich Hersteller an diesen freiwilligen Standards, die oft über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Langfristig trägt Euro NCAP auch zur Verschärfung gesetzlicher Vorgaben bei: Empfehlungen des Programms fliessen in die Weiterentwicklung der EU-Vorschriften ein.
Präventionsnutzen
In der Summe trägt die moderne technische Sicherheitsausstattung bei E-Bikes entscheidend dazu bei, Unfälle zu verhindern oder deren Folgen zu verringern – und stärkt gleichzeitig das Sicherheitsgefühl der Lenkenden. So wird das E-Bike zu einem nachhaltig sicheren Verkehrsmittel im Alltag.
Auch die aktive und passive technische Sicherheitsausstattung der Kollisionsgegner trägt wesentlich dazu bei, gefährliche Situationen für E-Bike-Fahrende zu verhindern oder sie vor schweren Verletzungen zu schützen. So wurde z. B. der präventive Nutzen von punktuell in gefährlichen Situationen eingreifenden Fahrerassistenzsystemen in wissenschaftlichen Untersuchungen mehrfach bestätigt [z.B. 2–10] (mehr Informationen dazu sind hier verfügbar: Fahrerassistenzsysteme zur Prävention von Verkehrsunfällen | Sinus plus).
Die volle Ausschöpfung des präventiven Potenzials von aktiven Sicherheitssystemen setzt voraus, dass:
- alle Fahrzeuge mit den entsprechenden Technologien ausgestattet sind
- Fahrzeuglenkende die Systeme eingeschaltet lassen
- die Technologien unter verschiedenen Umwelt- und Infrastrukturbedingungen zuverlässig funktionieren
- Fahrzeuglenkende die Systeme nicht missbrauchen oder deren Wirkung überschätzen.
Optimierungspotential
Trotz grosser Fortschritte gibt es bei E-Bikes noch sicherheitstechnisches Optimierungspotenzial. Besonders Assistenzsysteme wie ABS, Traktionskontrolle oder Sturzsensoren könnten noch stärker verbreitet und technisch ausgereifter sein.
Zukunftsweisend ist die Vernetzung mit anderen Verkehrsteilnehmenden (V2X-Kommunikation), etwa zur Warnung vor abbiegenden Fahrzeugen. Auch die Sichtbarkeit lässt sich durch intelligente Licht- und Blinksysteme noch verbessern. Ein weiterer Hebel liegt in der besseren Integration von Sicherheitskomponenten direkt ins Fahrzeugdesign – zum Beispiel durch rahmenintegrierte Brems- und Lichttechnik oder energieabsorbierende Strukturen. Zusätzlich könnten smarte Anwendungen und Fahrverhaltensanalysen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Aus der Perspektive der Kollisionsgegner braucht es gezielte Weiterentwicklungen bei der fahrzeugtechnischen Ausstattung. Moderne Sensoren und KI-gestützte Systeme könnten E-Bike-Fahrende noch zuverlässiger erkennen – selbst bei schlechten Sichtverhältnissen oder in unübersichtlichen Situationen wie beim Abbiegen oder an Kreuzungen [z.B. 11,12]. Notbrems- und Abbiegeassistenten der nächsten Generation würden nicht nur schneller reagieren, sondern auch gezielter auf das oft unvorhersehbare Verhalten von E-Bike-Fahrenden abgestimmt sein.
Zudem könnten neue Fahrzeugfronten entwickelt werden, die sich bei einem Aufprall flexibel verformen oder sich durch dynamische Aussenairbags anpassen, damit es weniger schwere Verletzungen gibt. Ein weiteres Potenzial liegt in der Vernetzung: Fahrzeuge könnten über V2X-Kommunikation mit E-Bikes oder entsprechenden Apps Daten austauschen und frühzeitig vor drohenden Kollisionen warnen. Solche Innovationen würden das Zusammenspiel zwischen motorisiertem Verkehr und ungeschützten Verkehrsteilnehmenden wesentlich sicherer machen – insbesondere in urbanen Räumen.
Bei der Entwicklung passiver Sicherheitssysteme spielen Verbraucherschutzorganisationen wie Euro NCAP eine zentrale Rolle. Durch eine weniger vorhersehbare, innovative und sich kontinuierlich weiterentwickelnde Teststrategie hat Euro NCAP die Fahrzeugentwicklung in den letzten Jahren stark beeinflusst. Das Testdesign wird dabei laufend an neue Technologien und Sicherheitsanforderungen angepasst. Die Unabhängigkeit von Herstellern und die Arbeit unabhängiger NGOs tragen entscheidend dazu bei, dass Sicherheitsstandards im Sinne der Verkehrsteilnehmenden stetig weiterentwickelt werden.
Fazit
E-Bike-Fahrende sind im Verkehr besonders gefährdet. Zwar tragen moderne Sicherheitssysteme bereits erheblich zur Unfallprävention bei, doch besteht weiteres Optimierungspotenzial – etwa durch grössere Verbreitung von ABS, Sturzsensoren und V2X-Kommunikation. Intelligente Lichtsysteme, integrierte Sicherheitskomponenten und digitale Assistenten können Risiken weiter senken. Zusammen mit fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen bei Autos und Lkws lässt sich die Sicherheit im Mischverkehr deutlich verbessern.
Sources
[1] Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union. Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission ABI. L 325 vom 16.12.2019.
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