Sanktionen zur Prävention von Motorradunfällen
Einleitung
Mit Sanktionen respektive deren Androhung sollen Verkehrsregelverstösse verhindert werden. Die Sanktionen für Verstösse gegen die rechtlichen Vorgaben im Strassenverkehr hängen von der Schwere des jeweiligen Verstosses ab. Sie werden in Ordnungsbussen, Administrativmassnahmen (z. B. Führerausweisentzug) und Strafen (Bussen, Geld- oder Freiheitsstrafen) unterteilt.
Eine grosse Relevanz für die Prävention von Motorradunfällen haben Verstösse im Bereich der Geschwindigkeit. Aber auch die Sanktionierung aufgrund von Substanzkonsum, Abstandsverstössen und des mangelhaften technischen Zustands des Motorrads spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle in der Prävention von Motorradunfällen.
Aktuelle Situation
In der Schweiz ist die Sanktionierung auf Bundesebene im Strassenverkehrsgesetz [1], im Ordnungsbussengesetz [2], im Strafgesetzbuch [3] sowie in verschiedenen Verordnungen (z. B. VTS [4] und VRV [5]) geregelt.
Die Ordnungsbussen sind schweizweit einheitlich mit einer Obergrenze von CHF 300.– geregelt (Art. 1 Abs. 4 OBG [2]). Bezüglich Administrativmassnahmen und Strafen räumen die Rechtsgrundlagen auf Bundesebene den Vollzugsbehörden bzw. Gerichten meist einen gewissen Handlungsspielraum bei der Vergabe der Sanktionshöhe ein, indem darin z. B. nur die Mindestdauer von Freiheitsstrafen oder Führerausweisentzügen festgelegt wird. Für die Vollstreckung dieser Sanktionen sind die kantonalen Behörden verantwortlich.
Am 1. Januar 2005 wurde im Rahmen einer Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes das Kaskadensystem als gestuftes Sanktionsmodell eingeführt [6]. Dies mit dem Ziel, vor allem Wiederholungstäter wirksam zu sanktionieren und dadurch einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten. Damit konnte eine klare rechtliche Eskalation der Massnahmen gewährleistet werden – also eine Sanktionierung abhängig von Anzahl, Häufigkeit und Schwere früherer Verstösse.
Für Motorradfahrende gelten die gleichen Bedingungen wie für andere Motorfahrzeuglenkende. Zusätzliche Sanktionen betreffen das Nichttragen des Helms, das Überholen von oder Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen und das Loslassen des Lenkers während der Fahrt.
Präventionsnutzen
Für Motorradfahrende gilt das Gleiche wie für andere Motorfahrzeuglenkende: Sanktionen dienen einerseits dem Zweck, alle Strassenverkehrsteilnehmenden durch die Androhung der Sanktion von vornherein davon abzuhalten, einen Verstoss überhaupt zu begehen (Generalprävention). Andererseits sollen sie Delinquenten von einer Wiederholung des Verstosses abhalten (Spezialprävention) [7].
Die Übersichtsseite zu den Sanktionen liefert eine allgemeine, ausführliche Beschreibung des Präventionsnutzens.
Optimierungspotenzial
Wichtig für die Wirksamkeit von Sanktionen ist, dass diese in Zukunft nicht wieder abgeschwächt oder andere sicherheitsabträgliche Neuerungen vorgenommen werden. Auch eine Erhöhung der Bussen könnte die Verkehrssicherheit weiter erhöhen.
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Fazit
Sanktionen wirken sich positiv auf die Verkehrssicherheit von Motorradfahrenden aus, wobei jedoch das Sanktionsrisiko, d. h. die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, die wichtigere Einflussgrösse auf das Verhalten darstellt als die Höhe der Sanktion. Entscheidend sind klare Regeln, wirksame Sanktionen und deren konsequente Umsetzung. Das gestufte Kaskadensystem stärkt insbesondere die Wirkung gegenüber Wiederholungstätern.
Quellen
[1] Schweizerische Eidgenossenschaft. Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958. Stand 2020.: SR 741.01.
[2] Schweizerische Eidgenossenschaft. Ordnungsbussengesetz (OBG) vom 18. März 2016: OBG: SR 314.1.
[3] Schweizerische Eidgenossenschaft. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) vom 21. Dezember 1937: StGB: SR 311.0.
[4] Schweizerische Eidgenossenschaft. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vom 19. Juni 1995: VTS: SR 741.41.
[5] Schweizerische Eidgenossenschaft. Verkehrsregelnverordnung (VRV) vom 13. November 1962: SR 741.11.
[6] Bundesamt für Strassen ASTRA. Via sicura: Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Bern; 2005.
[7] Institute for Road Safety Research SWOV. Penalties in traffic. The Hague, NL: SWOV; 2013. SWOV Fact sheet.